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BFH Urteil v. - X R 53/09

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO; Unterlassen von Angaben zu einem im Erklärungsvordruck nicht vorgesehenen Punkt

Leitsatz

1. Grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist dann nicht gegeben, wenn die Abgabe einer unvollständigen Steuererklärung allein auf einem subjektiv entschuldbaren Rechtsirrtum beruht.
2. Das Unterlassen von Angaben zu einem Erklärungsvordruck nicht vorgesehenen Punkt spricht jedenfalls im Ausgangspunkt gegen das Vorliegen von grobem Verschulden. Erst recht gilt dies, wenn - wie im Streitfall - mit Ausnahme der von Selbständigen geleisteten Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung alle Arten von Altersvorsorgebeiträgen im Einzelnen abgefragt werden, da hierdurch der Eindruck erweckt werden könnte, die im Formular nicht erwähnten anderen Altersvorsorgebeiträge seien steuerlich irrelevant.

Fundstelle(n):
AO-StB 2012 S. 109 Nr. 4
BFH/NV 2012 S. 545 Nr. 4
HFR 2012 S. 588 Nr. 6
StBW 2012 S. 196 Nr. 5
MAAAE-02917

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