Anwendbarkeit des § 8b Abs. 7 KStG; steuerpflichtige Beteiligungsveräußerung bei Finanzunternehmen
Leitsatz
Der Begriff des Eigenhandelserfolges umfasst den Erfolg aus jeglichem "Umschlag" von Anteilen im Sinne des § 8b Abs. 1 KStG 2002 auf eigene Rechnung. Für die objektive Eignung von Anteilen, die den Anteilsbegriff des § 8b Abs. 2 KStG 2002 erfüllen, Gegenstand eines "Wiederverkaufs zur Nutzung von Preis- und Kursunterschieden" zu sein, reicht eine "abstrakte Handelbarkeit" der Anteile aus, die wiederum durch den konkreten Umfang der Beteiligung nicht berührt ist.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 613 Nr. 4 GmbHR 2012 S. 349 Nr. 6 HFR 2012 S. 634 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2012 S. 242 GAAAE-02919