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BFH Beschluss v. - VIII B 110/11

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, EStG § 4 Abs. 4a

Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG setzt betriebliche Veranlassung voraus

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 604 Nr. 4
BAAAE-02925

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