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BFH Beschluss v. - VIII B 46/11

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung beim beherrschenden Gesellschafter; vorübergehende Zahlungsschwierigkeit nicht mit Illiquidität zu verwechseln; vorübergehende Verzicht des beherrschenden Gesellschafters auf die Geltendmachung seiner Forderung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 597 Nr. 4
EStB 2012 S. 91 Nr. 3
LAAAE-02926

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