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BFH Beschluss v. - VIII B 95/11

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 52a Abs. 8, AO § 233a, FGO § 69, JStG 2010

Aussetzung der Vollziehung: im Veranlagungszeitraum 2009 zugeflossene Erstattungszinsen nach § 233a AO als Einnahmen aus Kapitalvermögen; verfassungsrechtliche Bedenken

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 575 Nr. 4
KÖSDI 2012 S. 17874 Nr. 5
VAAAE-02927

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