Gesetze: § 23 Abs 3 S 1 Nr 3 SGB 2 vom , § 23 Abs 3 S 2 SGB 2 vom , § 28 SGB 2 vom , § 45 Abs 2 SchulG BW 1983, § 47 Abs 5 Nr 5 SchulG BW 1983, § 560 ZPO
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche Bestimmungen des Landes Baden-Württemberg - internationaler Schüleraustausch
Leitsatz
Die Aufwendungen für einen Schüleraustausch mit einer Schule im Ausland sind als Leistung für eine mehrtägige Klassenfahrt vom Jobcenter zu erbringen, wenn deren Durchführung den bundesrechtlichen Rahmen nicht überschreitet und sich im Rahmen der landesschulrechtlichen Bestimmungen hält (Fortführung von = BSGE 102, 68 = SozR 4-4200 § 23 Nr 1).