Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines Vertragsarztsitzes - Nachfolgezulassungsverfahren auf einen Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) - Entscheidung über Erfüllung der Kriterien einer Gemeinschaftspraxis - Drittbindungswirkung - Rechtsschutzinteresse - Konkurrentenanfechtung - Kostenfreistellung
Leitsatz
1. Der Vertragsarzt darf auf seine Zulassung unter der Bedingung bestandskräftiger Nachbesetzung seines Vertragsarztsitzes verzichten.
2. Im Verfahren der Nachfolgezulassung auf einen Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) wird grundsätzlich nicht geprüft, ob die Genehmigung zur gemeinsamen Berufsausübung zu Recht erteilt worden war (Abgrenzung zu = BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr 4, RdNr 55 ff, 58, betr Verfahren sachlich-rechnerischer Richtigstellung).
3. Wird ein Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis zur Nachbesetzung ausgeschrieben, so kann in diesem Verfahren kein Arzt zugelassen werden, der nicht in der Gemeinschaftspraxis tätig werden will.