Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 281, 4. Abschnitt; mittelbar Betroffener; Rügebefugnis
Leitsatz
1. Auch mittelbar Betroffene können eine zu Unrecht unterbliebene Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine zu Unrecht unterbliebene Vorprüfung des Einzelfalls über die UVP-Pflichtigkeit rügen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich der Fehler auf ihre Rechtsposition ausgewirkt haben kann (§ 4 Abs. 3 UmwRG i.V.m. § 61 Nr. 1 VwGO).
2. Der Anspruch auf fehlerfreie Abwägung (§ 17 Satz 2 FStrG) umfasst grundsätzlich nicht die Befugnis, das verfassungsrechtlich geschützte private Interesse eines anderen Betroffenen am Fortbestand seines Eigentums als gegen das Vorhaben sprechenden Belang geltend zu machen (im Anschluss an BVerwG 9 A 8.10 - NVwZ 2011, 1256 Rn. 106).