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BVerwG Urteil v. - 9 A 24/10

Gesetze: § 4 Abs 1 UmwRG, § 4 Abs 3 UmwRG, § 61 Nr 1 VwGO, § 17 S 2 FStrG, Art 14 GG

Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 281, 4. Abschnitt; mittelbar Betroffener; Rügebefugnis

Leitsatz

1. Auch mittelbar Betroffene können eine zu Unrecht unterbliebene Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine zu Unrecht unterbliebene Vorprüfung des Einzelfalls über die UVP-Pflichtigkeit rügen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich der Fehler auf ihre Rechtsposition ausgewirkt haben kann (§ 4 Abs. 3 UmwRG i.V.m. § 61 Nr. 1 VwGO).

2. Der Anspruch auf fehlerfreie Abwägung (§ 17 Satz 2 FStrG) umfasst grundsätzlich nicht die Befugnis, das verfassungsrechtlich geschützte private Interesse eines anderen Betroffenen am Fortbestand seines Eigentums als gegen das Vorhaben sprechenden Belang geltend zu machen (im Anschluss an BVerwG 9 A 8.10 - NVwZ 2011, 1256 Rn. 106).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 8 Nr. 15
IAAAE-03202

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