Recht auf Vorsteuerabzug: Verwendung eines dem Unternehmen
zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen -
Steuerliche Behandlung der privaten Verwendung eines zum Unternehmensvermögen
gehörenden Gegenstands
Leitsatz
Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a
der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des
Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem:
einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie
95/7/EG des Rates vom geänderten
Fassung ist in Verbindung mit Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten
Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung
entgegensteht, die einen Steuerpflichtigen, dessen Fahrzeuge sowohl zu
beruflichen als auch zu privaten Zwecken verwendet werden, zunächst berechtigt,
die entrichtete Vorsteuer sofort und vollständig abzuziehen, aber sodann in
Bezug auf die private Verwendung dieser Fahrzeuge eine jährliche Besteuerung
vorsieht, die sich für die Bestimmung der Besteuerungsgrundlage der für ein
bestimmtes Veranlagungsjahr geschuldeten Mehrwertsteuer auf eine Methode der
pauschalen Berechnung der mit einer solchen Verwendung verbundenen Ausgaben
stützt, die dem tatsächlichen Umfang dieser Verwendung nicht angemessen
Rechnung trägt.