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BAG Urteil v. - 2 AZR 674/10

Gesetze: § 580 Nr 6 ZPO, § 580 Nr 7 Buchst b ZPO, § 170 Abs 2 StPO

Restitutionsklage - nachträglicher Urkundenbeweis - Wiederaufnahme der Ermittlungen nach staatsanwaltschaftlicher Einstellungsverfügung und anschließende strafgerichtliche Verurteilung als Restitutionsgrund

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen Verfahrens im Wege der Restitutionsklage.

Fundstelle(n):
KAAAE-03505

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