Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Gläubigerbenachteiligung beim Eintritt des Versicherungsfalls nach Umwandlung einer unwiderruflichen in eine widerrufliche Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung
Leitsatz
Die widerrufliche Bezeichnung eines Dritten als Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung benachteiligt die Gläubiger des Versicherungsnehmers auch dann, wenn eine zunächst unwiderrufliche Bezeichnung mit Zustimmung des Bezugsberechtigten in eine widerrufliche Bezeichnung geändert wird und später der Versicherungsfall eintritt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2012 S. 570 Nr. 10 NJW-RR 2012 S. 809 Nr. 13 WM 2012 S. 517 Nr. 11 ZIP 2012 S. 636 Nr. 13 YAAAE-03509