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BGH Urteil v. - VII ZR 154/10

Gesetze: § 362 Abs 2 BGB, § 635 aF BGB, § 7 EStG, § 7i EStG, § 8 Abs 1 EStG, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG, § 11 Abs 1 EStG

Großer Schadensersatz bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs: Berücksichtigung der Steuernachbelastung der beim Erwerb erzielten Steuervorteile bei Rückgewähr der Anschaffungskosten durch Befreiung des Erwerbers von seiner Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Bank

Leitsatz

1. Werden bei der Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs im Wege des großen Schadensersatzes die Anschaffungskosten dadurch zurückgewährt, dass der Erwerber von seiner Darlehensverbindlichkeit gegenüber der finanzierenden Bank befreit wird, und haben sich die Anschaffungskosten als Absetzung für Abnutzung steuerrechtlich ausgewirkt, fließen dem Erwerber als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen zu, die als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind.

2. Diese Steuerverbindlichkeit ist bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs zu berücksichtigen, soweit der Erwerber sich die erzielten Steuervorteile anrechnen lässt (Fortführung von , BauR 2008, 1450 = ZfBR 2008, 669).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 910 Nr. 5
NJW 2012 S. 1573 Nr. 22
WM 2012 S. 1790 Nr. 37
WPg 2012 S. 791 Nr. 14
VAAAE-03510

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