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BGH Beschluss v. - IX ZB 248/11

Gesetze: § 34 Abs 2 InsO

Insolvenzeröffnungsverfahren: Beschwerde des Schuldners gegen die auf Grund Eigen- und Drittantrags erfolgte Verfahrenseröffnung

Leitsatz

Eine Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mangels einer formellen Beschwer auch dann unzulässig, wenn neben dem Schuldner ein Gläubiger einen Insolvenzantrag gestellt hat.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 762 Nr. 15
WM 2012 S. 525 Nr. 11
ZIP 2012 S. 998 Nr. 20
MAAAE-03526

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