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BGH Beschluss v. - VII ZB 117/09

Gesetze: § 109 SGB 6, § 857 ZPO, § 401 BGB

Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit bzw. Mitpfändbarkeit von Ansprüchen auf die Erteilung von Renteninformationen und Rentenauskünften

Leitsatz

1. Ansprüche aus § 109 SGB VI auf Erteilung von Renteninformationen und Rentenauskünften sind nicht zusammen mit der zukünftigen Forderung der Schuldnerin auf Zahlung von Renten mitgepfändet.

2. Sie können auch nicht gesondert gepfändet werden.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2012 S. 434 Nr. 7
WM 2012 S. 514 Nr. 11
GAAAE-03528

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