Keine Abzweigung des Kindergeldes an das Kind, wenn es bereits an
ein Elternteil ausgezahlt wurde
Leitsatz
1. Kindergeld, das bereits an einen Elternteil ausgezahlt worden ist, kann nicht mehr an einen Sozialleistungsträger oder an das Kind abgezweigt werden. Die Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld scheidet aus, da der Kindergeldanspruch durch die Auszahlung erfüllt ist. Die Erfüllung eines erloschenen Anspruchs ist nicht möglich. 2. Die Versagung der Erfüllungswirkung bei Zahlung an den letztlich nicht Zahlungsempfangsberechtigten ist nicht durch das Rechtsstaatsprinzip, das Gebot des effektiven Rechtsschutzes oder das Sozialstaatsprinzip geboten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 720 Nr. 5 YAAAE-03548