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BFH Urteil v. - IV R 51/08

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, FGO § 76 Abs. 1

Minderheitsbeteiligung eines Anteilseigners an einer Kapitalgesellschaft kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz

1. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II ist anzunehmen, wenn die dem Mitunternehmer gehörenden Wirtschaftsgüter zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden; ein solches Wirtschaftsgut kann auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein. Allerdings gehört nicht jedes Wirtschaftsgut, das für den Betrieb einer Personengesellschaft von Vorteil ist, zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters.
2. Die Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG an einer Kapitalgesellschaft ist kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei der KG, wenn die Kapitalgesellschaft weitere, nicht unerhebliche Beteiligungen hält und neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur KG einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält, der wesentlich größer ist als derjenige der KG.
3. Mitunternehmer von Personengesellschaften können Wirtschaftsgüter ihrem gewillkürten Sonderbetriebsvermögen II dann nicht mehr zuordnen, wenn erkennbar ist, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern Verluste bringen werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 723 Nr. 5
DStR 2012 S. 850 Nr. 17
DStRE 2012 S. 643 Nr. 10
EStB 2012 S. 133 Nr. 4
FR 2012 S. 635 Nr. 13
GmbHR 2012 S. 702 Nr. 12
HFR 2012 S. 608 Nr. 6
StBW 2012 S. 246 Nr. 6
StBW 2012 S. 353 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2012 S. 281
Ubg 2012 S. 346 Nr. 5
FAAAE-03550

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