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BFH Beschluss v. - VI B 80/11

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1, FGO § 118 Abs. 2

Kein Abzug von Aufwendungen für Pferdehaltung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 782 Nr. 5
PAAAE-03551

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