Keine Verweisung an das zuständige Amtsgericht, wenn die Anwendung der abgabenrechtlichen Vorschriften durch die Finanzbehörden in Streit stehen; Rechtsgültigkeit des § 33 FGO; der aus § 62 Abs. 4 FGO folgende Vertretungszwang verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen Art. 47 Abs. 2 Satz 2 EUGrdRCH; keine Revisionszulassung bei Anfechtung des FG-Urteils nur im Kostenpunkt
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 759 Nr. 5 TAAAE-03554