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BFH Urteil v. - VI R 49/09

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 118 Abs. 2

Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Leitsatz

Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO dann entgegen, wenn dem Finanzamt Tatsachen aufgrund einer Verletzung seiner Ermittlungspflichten unbekannt geblieben sind, der Steuerpflichtige seinerseits aber die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten in zumutbarerer Weise erfüllt hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 692 Nr. 5
DStRE 2012 S. 707 Nr. 11
StBW 2012 S. 247 Nr. 6
NAAAE-03556

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