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BAG Beschluss v. - 1 ABR 25/10

Gesetze: § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 101 BetrVG, Art 9 Abs 3 GG

Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

Leitsatz

Der tarifgebundene Arbeitgeber ist betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, die tarifliche Vergütungsordnung ungeachtet der Tarifbindung der Arbeitnehmer im Betrieb anzuwenden, soweit deren Gegenstände der erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegen.

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 8 Nr. 9
DStR 2012 S. 1613 Nr. 32
NJW 2012 S. 8 Nr. 13
MAAAE-03646

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