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BAG Urteil v. - 4 AZR 822/09

Gesetze: § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 21 Abs 1 PostPersRG, § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG

Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, welche tariflichen Regelungen aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

Fundstelle(n):
NAAAE-03650

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