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BAG Urteil v. - 6 AZR 354/10

Gesetze: § 22 Abs 1 BBiG 2005, § 174 S 1 BGB

Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

Leitsatz

Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB, wenn sie später als eine Woche nach der tatsächlichen Kenntnis des Empfängers von der Kündigung und der fehlenden Vorlegung der Vollmachtsurkunde erfolgt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 960 Nr. 15
DB 2012 S. 579 Nr. 10
DStR 2012 S. 2237 Nr. 44
DStR 2012 S. 249 Nr. 5
GmbHR 2012 S. 23 Nr. 2
NJW 2012 S. 2539 Nr. 34
NJW 2012 S. 8 Nr. 13
XAAAE-03651

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