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BSG Urteil v. - B 3 P 3/11 R

Tatbestand

Streitig ist die Zustimmung des beklagten Landes zur gesonderten Berechnung von fiktiven Eigenkapitalzinsen, von Rückstellungen für spätere Investitionen sowie von Pauschalen für Instandhaltungsmaßnahmen zu Lasten der Bewohner eines Pflegeheims der Klägerin.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:080911UB3P311R0

Fundstelle(n):
HAAAE-03678

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