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BSG Urteil v. - B 3 P 4/10 R

Tatbestand

Streitig ist die Zustimmung des beklagten Landes zur gesonderten Berechnung von fiktiven Eigenkapitalzinsen, von Rückstellungen für spätere Investitionen, Pauschalen für Instandhaltungsmaßnahmen sowie von Erbbauzinsen zu Lasten der Bewohner eines Pflegeheims der Klägerin.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:080911UB3P410R0

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 1143 Nr. 23
RAAAE-03679

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