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BSG Urteil v. - B 2 U 26/10 R

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 1103 BKV, Anl 1 Nr 2402 BKV, Anl 1 Nr 4109 BKV

Gesetzliche Unfallversicherung - Listen-Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103, 2402, 4109 - Einwirkung: keine numerische Einwirkungsgröße des Lungenschadstoffes im BK-Tatbestand - haftungsbegründende Kausalität - Theorie der wesentlichen Bedingung - wesentliche Teilursache - mehrere Arbeitsstoffe - isolierte Betrachtung - synkanzerogene Kombinationswirkung - Verdoppelungsrisiko - Erfahrungssatz der so genannten Wichmann'schen Formel - Darlegung der wissenschaftlichen Begründung - Thorium - Chrom VI - und nickelhaltige Schweißrauche - Bronchialkarzinom - Schweißer

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Hinterbliebene ihres im Dezember 1999 an den Folgen eines Bronchialkarzinoms verstorbenen Ehemanns (des Versicherten).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:291111UB2U2610R0

Fundstelle(n):
IAAAE-03682

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