Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 vom , § 22 Abs 1 S 3 SGB 2 vom , § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 10
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für nicht mehr bewohnte Wohnung - Fälligkeit der Nachzahlung nach Umzug wegen Kostensenkungsaufforderung
Leitsatz
Aufwendungen durch eine Betriebskostennachforderung aus einem nicht mehr bestehenden Mietverhältnis sind Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB 2, wenn der Leistungsberechtigte sowohl im Zeitpunkt der Entstehung als auch der Fälligkeit der Betriebskosten im SGB 2-Leistungsbezug stand und steht sowie die Aufgabe der Wohnung in Erfüllung einer Kostensenkungsobliegenheit gegenüber dem Leistungsträger erfolgt ist.