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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 3907/10

Leitsatz

Leitsatz:

Der Mangel der Vollmacht ist nach § 73 Abs. 6 Satz 4 SGG nur auf Rüge oder begründeten Zweifels an der Wirksamkeit der Vollmach zu beachten. Die Vorlage einer Vollmachtskopie ist ausreichend.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAE-03698

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