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LSG Schleswig-Holstein Beschluss v. - L 6 AS 52/11 B PKH

Gesetze: SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (vom ); SGG § 172 Abs. 1; SGG § 172 Abs. 3 Nr. 1 (vom ); SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einer Versagung der beantragten Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten der Klage ist eine Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren auch dann zulässig, wenn der Wert der Beschwer einen Betrag von 750,00 Euro nicht erreicht.

Fundstelle(n):
OAAAE-03748

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