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BGH Urteil v. - IX ZR 4/11

Gesetze: § 178 Abs 3 InsO

Insolvenzrecht: Beschränkte Wirkung des Forderungseintrags in die Tabelle

Leitsatz

Der Eintrag in die Tabelle bewirkt lediglich die positive Feststellung des Anspruchs in angemeldeter Höhe; eine negative Feststellung jenseits der Anmeldung folgt daraus nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HFR 2012 S. 669 Nr. 6
WM 2012 S. 516 Nr. 11
ZIP 2012 S. 5 Nr. 10
ZIP 2012 S. 537 Nr. 11
XAAAE-03998

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