Vollstreckungsgegenklage und Klauselgegenklage bei Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde: Beurteilung der Sachdienlichkeit der Klageänderung in zweiter Instanz
Tatbestand
In notarieller Urkunde vom 18. Juli 1974 bestellte die Klägerin zu Lasten eines ihr gehörenden Grundstücks der C. AG eine jederzeit fällige Grundschuld über 850.000 DM nebst Zinsen, verbunden mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das Grundstück. Die C. trat das Recht am 7. Juli 1988 an die D. AG ab. Auf diese wurde die Vollstreckungsklausel am 22. Oktober 2003 umgeschrieben.