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BGH Beschluss v. - IX ZB 230/10

Gesetze: § 1 Abs 1 S 1 InsVV, § 1 Abs 1 S 2 InsVV, § 213 InsO

Vergütung des Insolvenzverwalters für eine GmbH: Höhe der bei der Berechnungsgrundlage zu berücksichtigenden Ansprüche auf Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung bei Zahlungen Dritter an Insolvenzgläubiger

Leitsatz

Ansprüche auf Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung sind in der Insolvenz der GmbH bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters in der Höhe zu berücksichtigen, in der ihre Einziehung erforderlich ist, um alle Masse- und Insolvenzgläubiger zu befriedigen. In diesem Fall mindern Zahlungen Dritter an Insolvenzgläubiger, die im eröffneten Verfahren erfolgen, nicht die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters.

Fundstelle(n):
GmbHR 2012 S. 483 Nr. 8
NJW 2012 S. 6 Nr. 14
WM 2012 S. 520 Nr. 11
WPg 2012 S. 848 Nr. 15
ZIP 2012 S. 532 Nr. 11
PAAAE-04027

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