Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer selbstständigen Tätigkeit für die Verfolgung darauf bezogener vertraglicher Ansprüche; Schadensersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter wegen Versäumung der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses
Leitsatz
1. Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus einer selbstständigen Tätigkeit frei, können auf die selbstständige Tätigkeit bezogene vertragliche Ansprüche von Gläubigern, die nach dem Zugang der Erklärung beim Schuldner entstehen, nur gegen den Schuldner und nicht gegen die Masse verfolgt werden.
2. Versäumt der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung die Kündigung eines von dem Schuldner begründeten Dauerschuldverhältnisses, trifft ihn eine Schadensersatzpflicht nur für solche Verbindlichkeiten, die nach dem Zeitpunkt entstehen, zu dem bei einer frühestmöglichen Kündigungserklärung der Vertrag geendet hätte.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2012 S. 649 Nr. 11 DB 2012 S. 628 Nr. 11 HFR 2012 S. 666 Nr. 6 NJW 2012 S. 1361 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2012 S. 1056 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2012 S. 374 WM 2012 S. 522 Nr. 11 ZIP 2012 S. 5 Nr. 10 ZIP 2012 S. 533 Nr. 11 GAAAE-04030