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BGH Urteil v. - IX ZR 75/11

Gesetze: § 35 Abs 2 S 1 InsO, § 61 Abs 1 S 1 InsO

Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer selbstständigen Tätigkeit für die Verfolgung darauf bezogener vertraglicher Ansprüche; Schadensersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter wegen Versäumung der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses

Leitsatz

1. Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus einer selbstständigen Tätigkeit frei, können auf die selbstständige Tätigkeit bezogene vertragliche Ansprüche von Gläubigern, die nach dem Zugang der Erklärung beim Schuldner entstehen, nur gegen den Schuldner und nicht gegen die Masse verfolgt werden.

2. Versäumt der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung die Kündigung eines von dem Schuldner begründeten Dauerschuldverhältnisses, trifft ihn eine Schadensersatzpflicht nur für solche Verbindlichkeiten, die nach dem Zeitpunkt entstehen, zu dem bei einer frühestmöglichen Kündigungserklärung der Vertrag geendet hätte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 649 Nr. 11
DB 2012 S. 628 Nr. 11
HFR 2012 S. 666 Nr. 6
NJW 2012 S. 1361 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2012 S. 1056
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2012 S. 374
WM 2012 S. 522 Nr. 11
ZIP 2012 S. 5 Nr. 10
ZIP 2012 S. 533 Nr. 11
GAAAE-04030

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