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BSG Urteil v. - B 4 AS 19/11 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 558d Abs 1 BGB, § 103 S 1 Halbs 2 SGG

Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Stadt Duisburg - Wohnflächengrenze - schlüssiges Konzept - qualifizierter Mietspiegel - Anforderungen an die Datenerhebung und -auswertung - fehlende Feststellungen - Ausklammerung von Baualtersklassen

Leitsatz

Wird die Bestimmung der nach dem SGB 2 angemessenen Referenzmiete auf der Grundlage eines qualifizierten Mietspiegels vorgenommen und werden dabei unter Ausklammerung bestimmter Baualtersklassen nur einzelne Tabellenfelder des Mietspiegels berücksichtigt, sind Feststellungen erforderlich sowohl zum Wohnstandard der ausgeschlossenen Baualtersklassen als auch zu dem tatsächlichen Wohnungsbestand, der hinter den einbezogenen Werten steht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:201211UB4AS1911R0

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 8 Nr. 25
JAAAE-04068

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