Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug vor Gründung einer
Personengesellschaft
Leitsatz
1. Die Art. 9, 168 und 169 der
Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame
Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung
entgegenstehen, wonach weder die Gesellschafter einer Gesellschaft noch die
Gesellschaft selbst ein Recht auf Vorsteuerabzug für Investitionskosten geltend
machen dürfen, die vor Gründung und Eintragung dieser Gesellschaft von den
Gesellschaftern für die Zwecke und im Hinblick auf die wirtschaftliche
Tätigkeit der Gesellschaft getragen wurden.
2. Die Art. 168 und 178 Buchst. a
der Richtlinie 2006/112 sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen
Regelung entgegenstehen, wonach unter Umständen wie denen des
Ausgangsverfahrens einer Gesellschaft der Vorsteuerabzug versagt ist, wenn die
Rechnung vor Eintragung und mehrwertsteuerlicher Erfassung dieser Gesellschaft
auf ihre Gesellschafter ausgestellt wurde.