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BFH Beschluss v. - VII R 64/10

Gesetze: AO § 171 Abs. 10, AO §170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 169 Abs. 2 Nr. 1, StromStG § 2 Nr. 3, StromStG § 9 Abs. 3, StromStG § 9 Abs. 4, StromStG § 9 Abs. 6

Erteilte Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom kein Grundlagenbescheid

Leitsatz

1. Wird einem Verwender die Erlaubnis nach § 9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 StromStG zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom erteilt, ist die Verwendererlaubnis im Verhältnis zur Stromsteuerfestsetzung gegenüber dem Versorger kein Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO.
2. Die Verwendererlaubnis hat konstitutive Wirkung. Der Erlaubnisschein dient im Rechtsverkehr - insbesondere gegenüber Versorgern - als Nachweis der Berechtigung, steuerlich begünstigten Strom beziehen zu dürfen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 712 Nr. 5
BFH/PR 2012 S. 176 Nr. 5
SAAAE-04399

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