Erteilte Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom kein Grundlagenbescheid
Leitsatz
1. Wird einem Verwender die Erlaubnis nach § 9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 StromStG zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom erteilt, ist die Verwendererlaubnis im Verhältnis zur Stromsteuerfestsetzung gegenüber dem Versorger kein Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO. 2. Die Verwendererlaubnis hat konstitutive Wirkung. Der Erlaubnisschein dient im Rechtsverkehr - insbesondere gegenüber Versorgern - als Nachweis der Berechtigung, steuerlich begünstigten Strom beziehen zu dürfen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 712 Nr. 5 BFH/PR 2012 S. 176 Nr. 5 SAAAE-04399