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BFH Urteil v. - VIII R 2/10

Gesetze: AO § 351 Abs. 2, FGO § 42

Zulässigkeit der Klage gegen einen Folgebescheid

Leitsatz

1. Die Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) ist auch dann zulässig, wenn mit der Klagebegründung nur Einwendungen gegen einem dem Folgebescheid zu Grunde liegenden Feststellungsbescheid geltend gemacht werden.
2. Zur Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen vergleiche .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 776 Nr. 5
LAAAE-04400

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