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BAG Beschluss v. - 1 ABR 37/10

Gesetze: § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 256 Abs 1 ZPO

Betriebsrat - Personalverkauf - Festlegung des Sortiments in der Crew-Kantine eines Fährschiffes - Sozialeinrichtung - betriebliche Lohngestaltung

Leitsatz

Der Einsatz von sächlichen Betriebsmitteln (Raum, Mobiliar) für einen Personalverkauf lässt nicht darauf schließen, dass dieser von einer Sozialeinrichtung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG durchgeführt wird.

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 2106 Nr. 37
FAAAE-04522

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