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BAG Urteil v. - 3 AZR 776/09

Gesetze: § 1b Abs 1 BetrAVG, § 1b Abs 2 BetrAVG, § 30f Abs 2 BetrAVG, § 816 Abs 2 BGB, § 159 VVG 2008

Direktversicherung - eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht - Anspruch auf Herausgabe der Versicherungsleistungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die ihr von der D AG ausgezahlten Versicherungsleistungen aus einer zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung von der Beklagten abgeschlossenen Direktversicherung an die Klägerin herauszugeben.

Fundstelle(n):
OAAAE-04532

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