Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten
Leitsatz
1. Die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.
2. Die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten setzt nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer ex-post-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2012 S. 1370 Nr. 19 NJW 2012 S. 8 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2012 S. 1057 ZIP 2012 S. 894 Nr. 18 HAAAE-04543