(Insolvenzrecht: Absonderungsrecht des Gläubigers eines vor Insolvenzeröffnung gepfändeten Anspruchs auf den Rückkaufswert einer Lebensversicherung nach Ausübung des Kündigungsrechts)
Leitsatz
Kann ein Schuldner nach Sicherungsabtretung und Forderungspfändung schon vor der Insolvenzeröffnung in Gänze nicht mehr über einen Lebensversicherungsvertrag verfügen, hat der zur Kündigung berechtigte Pfändungsgläubiger an dem aufschiebend bedingten Anspruch auf den Rückkaufswert eine gesicherte Rechtsposition erlangt, so dass der Erwerb nicht in die Masse fällt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2012 S. 684 Nr. 12 NJW 2012 S. 1510 Nr. 21 NJW 2012 S. 6 Nr. 14 WM 2012 S. 549 Nr. 12 ZIP 2012 S. 638 Nr. 13 FAAAE-04548