(Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei unvollständiger Belehrung über den Fristbeginn; Abweichung von der Musterbelehrung in einem Vertrag über eine in Teilzahlungen zu leistende Vermittlungsprovision)
Tatbestand
Die Klägerin schloss mit dem Beklagten am 3. Mai 2006 einen Vertrag über ein Entgelt für die Vermittlung einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung. Darin vereinbarten die Parteien eine (Handelsmakler-)Vermittlungsgebühr, die in monatlichen Raten von 90,53 € über eine Laufzeit von 60 Monaten gezahlt werden sollte. Dem sich daraus ergebenden Teilzahlungspreis von 5.431,80 € wurde ein Barzahlungspreis von 5.014,64 € gegenübergestellt; der effektive Jahreszins wurde mit 3,35 % angegeben.