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Finanzgericht Hamburg  v. - 5 K 255/09

Gesetze: AO § 172, FGO § 47, FGO § 64

Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung: "Umwidmung" eines schlichten Änderungsantrages zur Klage

Leitsatz

Ein schlichter Antrag auf Änderung einer Einspruchsentscheidung kann nicht ohne weiteres durch nachträgliche Erklärung als Klagerhebung ausgelegt werden.

Fundstelle(n):
GAAAE-04698

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