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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1586/09 EFG 2012 S. 919 Nr. 10

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2

Wirtschafts-Informatiker – eine ingenieurähnliche Tätigkeit?

Leitsatz

Ein ähnlicher Beruf iSd § 18 Abs. 1 Nr. 1 S 2 EStG setzt eine einem Katalogberuf qualifizierte Ausbildung voraus. Die Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit allein reicht nicht aus, sondern der Steuerpflichtige muss auch über in Tiefe und Breite vergleichbare Kenntnisse verfügen.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 919 Nr. 10
StBW 2012 S. 249 Nr. 6
PAAAE-04724

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