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BFH Urteil v. - III R 99/07

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4a, EStG § 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Eingeschränkter Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen im Wirtschaftsjahr 1998/1999

Leitsatz

Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen des Wirtschaftsjahres 1998/1999 sind bei einer verfassungskonformen Auslegung des § 4 Abs. 4a EStG i.V.m. § 52 Abs. 11 Satz 1 EStG Überentnahmen des Kalenderjahres 1998 nicht zu berücksichtigen.
Die vor dem getätigten Entnahmen sind zu schätzen, soweit die für § 4 Abs. 4a EStG maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen auch unter Mitwirkung des Steuerpflichtigen nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand zu ermitteln sind.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 729 Nr. 5
EStB 2012 S. 132 Nr. 4
HFR 2012 S. 592 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2012 S. 281
SAAAE-04736

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