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BFH Beschluss v. - V B 3/12

Gesetze: FGO § 58 Abs. 1, FGO § 58 Abs. 3, BGB § 1903, GKG § 21 Abs. 1

Prozessfähigkeit einer unter Betreuung stehenden Person; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 770 Nr. 5
WAAAE-04739

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