Zeitnahe Dokumentation der Zuordnungsentscheidung bei gemischt
genutzten Wirtschaftsgütern
Leitsatz
Ist ein Gegenstand sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch für den nichtunternehmerischen privaten Bereich des Unternehmers vorgesehen (gemischte Nutzung), wird der Gegenstand nur dann für das Unternehmen bezogen, wenn und soweit der Unternehmer ihn seinem Unternehmen zuordnet. Die Zuordnung zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers, die zeitnah zu dokumentieren ist. Eine zeitnahe Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt nur dann vor, wenn diese bis spätestens 31. Mai des Folgejahres dem Finanzamt gegenüber mitgeteilt wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 808 Nr. 5 HFR 2012 S. 530 Nr. 5 TAAAE-04740