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BFH Beschluss v. - IX B 66/11

Gesetze: AO § 41 Abs. 1, FGO § 76, FGO § 81, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 118 Abs. 2, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b

Auslegung des Tenors des BVerfG; Rechtsfolgenirrtum als unbeachtlicher Motivirrtum oder als beachtlicher Inhaltsirrtum; zur Bindungswirkung von Entscheidungen ressortfremder Behörden und Gerichte (hier: Urteil eines LG); Umdeutung einer Anfechtung in eine Kündigung; Anwendbarkeit des § 41 Abs. 1 AO bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 738 Nr. 5
CAAAE-04750

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