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BMF - IV C 3 - S 2257 b/11/10003 BStBl 2012 I S. 311

Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung; Aufteilung von Leistungen bei der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nummer 5 EStG

Bezug: BStBl 2004 I S. 1061 –

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das ; BStBl 2004 I S. 1061) unter Tz. 3 um folgenden Satz ergänzt:

„Führt die Aufteilung nach dem beitragsproportionalen Verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, hat die Versorgungseinrichtung auf Verlangen des Leistungsempfängers die Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durchzuführen.”

Die Ergänzung des BMF-Schreibens ist von den betrieblichen Versorgungseinrichtungen für Mitteilungen anzuwenden, die erstmals nach dem ausgestellt werden.

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