Ansprüche und Verpflichtungen aus einem Versicherungsvertrag als Betriebsvermögen; Art des versicherten Risikos maßgebend
Leitsatz
Ob Ansprüche und Verpflichtungen aus einem Versicherungsvertrag zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehören, beurteilt sich grundsätzlich nach der Art des versicherten Risikos. Bezieht sich die Versicherung auf ein betriebliches Risiko, führt sie zu Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen; ist dagegen ein außerbetriebliches Risiko versichert, können Ausgaben allenfalls als Sonderausgaben i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG berücksichtigt werden, während die Einnahmen (die Versicherungsleistungen) nicht steuerbar sind.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 722 Nr. 5 EStB 2012 S. 134 Nr. 4 KÖSDI 2012 S. 17921 Nr. 6 StBW 2012 S. 293 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2012 S. 324 KAAAE-05741