Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der AfA bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens
Leitsatz
1. § 11d Abs. 1 EStDV setzt die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der Absetzungen für Abnutzung voraus. Für die Inanspruchnahme muss der Rechtsnachfolger in seiner Person - und nicht auch der Rechtsvorgänger - den objektiven und subjektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklichen. 2. Dem Erben einer Eigentumswohnung steht, wenn der Erblasser wegen beabsichtigter Eigennutzung keine AfA in Anspruch genommen hat und die Rechtsnachfolge im Jahr der Fertigstellung, wenn auch erst kurz vor dessen Ende, eingetreten ist, die (volle) degressive Jahres-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG zu.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 736 Nr. 5 EStB 2012 S. 134 Nr. 4 HFR 2012 S. 710 Nr. 7 KÖSDI 2012 S. 17925 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2012 S. 1570 StBW 2012 S. 293 Nr. 7 EAAAE-05743